top of page

Welpenplatzierung

Die nachfolgend veröffentlichten Deckmeldungen berücksichtigen nur Welpen, die unter der Kontrolle des CCS und damit der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SCS) aufgezogen wurden.

​

Wichtig:
Der Eigentümer eines in die Schweiz importierten Hundes muss ihn zwingend beim Zoll anmelden. 
Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 7,7%  zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung. Jeder Hund, der eine ausländische Abstammungsurkunde besitzt, wird bzw. wurde zwangsweise importiert. Das Nichtbeachten dieser Verpflichtung stellt einen Verstoss gegen die Gesetzgebung dar.

https://www.ezv.admin.ch/ezv/fr/home/infos-pour-particuliers/animals-et-plants/chiens--cats--domestic-animals.html

​​

​

Bevorstehende Ereignisse

News

efa5a5a0-1997-448f-9210-b9369e810028_edi

CAVALIER & KING CHARLES SPANIEL CLUB SCHWEIZ

© 2024 von CAVALIER & KING CHARLES SPANIEL CLUB SCHWEIZ

Entworfen von www.eyelens-prod.ch

bottom of page