



CAVALIER & KING CHARLES SPANIEL CLUB SCHWEIZ

Welpenplatzierung
Die nachfolgend veröffentlichten Deckmeldungen berücksichtigen nur Welpen, die unter der Kontrolle des CCS und damit der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SCS) aufgezogen wurden.
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Wichtig:
Der Eigentümer eines in die Schweiz importierten Hundes muss ihn zwingend beim Zoll anmelden.
Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 7,7% zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung. Jeder Hund, der eine ausländische Abstammungsurkunde besitzt, wird bzw. wurde zwangsweise importiert. Das Nichtbeachten dieser Verpflichtung stellt einen Verstoss gegen die Gesetzgebung dar.
https://www.ezv.admin.ch/ezv/fr/home/infos-pour-particuliers/animals-et-plants/chiens--cats--domestic-animals.html
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Bevorstehende Ereignisse
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Waldspaziergang am 22.03.2025 => Anmeldung bis 16. März an
News
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SKG : Neuerung im Verfahren :Eintragung der Halter auf dem Pedigree.
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Neu: Für alle Hunde, die zur Zucht verwendet werden, ist die Hinterlegung des DNA-Profils beim Stammbuchsekretariat der SKG ab dem 1. Juli 2024 obligatorisch =>Dokumentationen hier
