Tätigkeitsprogramm 2021
Der Vorstand hat auch für das Jahr 2021 das Programm aufgestellt.
Nehmen Sie auch an den Anlässen der Ortsgruppen teil und lassen Sie sich überraschen.
Der Vorstand hat auch für das Jahr 2021 das Programm aufgestellt.
Nehmen Sie auch an den Anlässen der Ortsgruppen teil und lassen Sie sich überraschen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Anbei erhalten Sie neue Informationen der SKG bezüglich der Delegiertenversammlung 2021 und dem Tag des Hundes 2021.
Wir wünschen Ihnen eine tolle Zeit mit Ihren Vierbeinern und bleiben Sie gesund!
Hansueli Beer, Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Anhang finden Sie die neuste Stellungnahme der SKG zum Thema COVID-19.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüsse
Hansueli Beer, Präsident
Der Eigentümer eines in die Schweiz importierten Hundes muss ihn zwingend beim Zoll anmelden. Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 7,7% zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.
Jeder Hund, der eine ausländische Abstammungsurkunde besitzt, wird bzw. wurde zwangsweise importiert. Das Nichtbeachten dieser Verpflichtung stellt einen Verstoss gegen die Gesetzgebung dar.
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/tiere-und-pflanzen/hunde--katzen--haustiere.html